Rat der Einrichtung
Der Rat der Einrichtung setzt sich zusammen aus den Gruppenleitern/-innen, den Elternvertretern der jeweiligen Gruppen und dem Träger (hier Vereinsvorstand).
Der Rat der Einrichtung trifft sich etwa dreimal pro Jahr.
Elternvertreter
Die Eltern jeder Gruppe wählen jeweils zwei Personen aus ihrem Kreis als Elternvertreter. Sie bilden das Bindeglied zwischen den Eltern und den Erzieherinnen.
Beim Rat der Einrichtung vertreten sie die Elternschaft.